Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Boden

1.1 Allgemeine Hinweise zur Bodenbeschichtung

Das angebotene Beschichtungssystem gleicht sich der vorhandenen Oberflächenebenheit des Untergrundes an.
Vorhandene Feinst Risse, verspachtelte Risse oder vermörtelte Fugen können bei Bewegungen des Untergrundes im Beschichtungssystem zu erneuten Rissen führen.
Schleifende mechanische Belastungen führen zu Verschleißspuren.
Oberflächenveränderungen während der Liegedauer durch natürlichen Verschleiß, unvorhergesehene Belastungen oder Beanspruchungen aus nicht betriebsnormalen Bedingungen und - wenn nicht im Angebot anders vermerkt - Verfärbungen durch chemische oder UV-Einwirkung fallen nicht in die Gewährleistung.
Um den nutzungsbedingten Verschleiß zu reduzieren und die Lebensdauer zu verlängern, sind Bodenflächen einer Grund- und Unterhaltspflege zu
unterziehen.

1.2 Anforderungen an den Untergrund

Der Untergrund muss tragfähig, formstabil, fest, frei von losen Teilen, Staub, Ölen, Fetten, Gummiabrieb und sonstigen trennend wirkenden Substanzen sein. Die Haftzugfestigkeit des Untergrundes muss im Mittel mind. 1,5 N/mm² (kleinster Einzelwert mind. 1,0 N/mm²), die Druckfestigkeit mind. 25 N/mm² betragen.
Die Untergründe dürfen mattfeucht sein, aber keinen Flüssigkeitsfilm aufweisen und sollten keinen größeren Temperaturschwankungen (Dampfdruck) ausgesetzt sein. In diesem Fall ist generell eine zweifache Grundierung erforderlich.
Die Untergründe müssen während der Nutzung vor rückseitiger Feuchtigkeitseinwirkung geschützt sein.


Achtung:
Durch die Bodenbeschichtung können Vorschäden im Untergrund (wie z. Bsp. Durchfeuchtung, Osmose, Zersetzung oder eine Alkali-Kieselsäure-Reaktion {diese Reaktion wird durch Zuschläge (Kiese/Sande) unter Belastung mit Wasser hervorgerufen}) nicht beseitigt bzw. gestoppt werden. Die von uns applizierte Beschichtung ist keine Abdichtung im Sinne der DIN 18195 bzw. neue Fassung DIN 18356. Demzufolge kann Wasser je nach Gegebenheit (Riss/Fuge etc.) auch von oben in den Baukörper dringen. Die Beschichtung dient lediglich dem Oberflächenschutz der Betonsohle. Wir übernehmen daher keine Haftung für Vorschäden im Untergrund und den daraus resultierenden Folgeschäden!

1.3 Fußbodenheizung

Bei Aufnahme des Objektes muss der Betreiber oder Eigentümer das Vorhandensein einer Fußbodenheizung angeben. Bei fehlender oder Falschangabe haftet euro-top GmbH nicht für Folgeschäden an der Bodenbeschichtung.


Sofern eine Fußbodenheizung vorhanden ist:
Die Fußbodenheizung muß mindestens 2 Wochen vor Beginn der Bodenbeschichtung abgeschaltet werden. Nach der Sanierung des Bodens sollte die Fußbodenheizung zunächst (für ca. 2 Wochen) nur mit niedrigen Temperaturen betrieben werden. Wir empfehlen das Führen eines Heizprotokolls.

1.4 Hinweis zum LED-Anfahrschutz

Im Falle von vorhandenen LED-Radleitschienen wird die De-/Montage vor und nach der Bodenbeschichtung aus Gewährleistungsgründen von uns über den Anlagenbauer veranlasst bzw. koordiniert.

1.5 Aufmaß Bodenfläche

In Waschhallen werden Gruben zu 75% in Abzug gebracht.
In Waschstraßen (ab einer Länge von 22,0 m) werden Gruben bzw. Kettenschacht zu 100% in Abzug gebracht.
Kleinere Ab-/Einläufe und Aco-Drainrinnen werden nicht berücksichtigt.

1.6 Elastische Fugen = Wartungsfugen

Elastische Fugen sind Wartungsfugen, die starken physikalischen Einflüssen ausgesetzt sind und deren Dichtstoffe in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden müssen, um Folgeschäden zu vermeiden. Das Ausbessern bzw. Erneuern der elastischen Fugen ist daher kein Mangelanspruch und zählt nicht zu den Gewährleistungsansprüchen!

2. Wand- und Deckenverkleidungen

2.1 Hinweis zu Verkleidungs-Arbeiten

Bei nicht ausreichend isolierten Außenwänden und -Decken besteht, insbesondere in beheizten Räumen, die Gefahr von Hitzestaus zwischen Wand/Decke und Verkleidung. Um die Bildung von Kondenswasser zu vermeiden, muss vor der Montage der Verkleidung für eine ausreichende Hinterlüftung und Isolierung gesorgt werden. Unter der Verkleidung verlaufende Heizungs- u. Wasserrohre müssen mit Isolierungsmaterial ummantelt werden.


Bitte beachten:
Oftmals sind alte Leitungen oder Objekte verbaut, die nicht mehr notwendig sind. Wenn Sie diese vorher entfernen lassen können, erspart dies viel unnötigen Zeitaufwand bei der Verkleidungsmontage - Vielen Dank!


Wichtig:
Wenn diverse elektrische Bauteile und/oder Versorgungsleitungen NICHT hinter die Verkleidung verlegt werden können, so sind diese durch geeignete Schutzvorrichtungen bauseits zu sichern. Bei Schäden, die durch nicht Beachtung und/oder Einhaltung entstehen, lehnen wir jeglichen Haftungsanspruch ab.

2.2 Rechtlicher Hinweis

Wird die Dichtheit der Wand- und Deckenverkleidungen sowie in ihrem Anschluß an den Fußboden und in ihrem Anschluß an die Decke gegen das Brauchwasser aus dem Betrieb der Waschanlagen hinterfragt, so definieren sich die Arten und Eigenschaften von Bauwerksabdichtungen über entsprechende Normen. Dies betrifft die gültige Normenreihe DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen". Geregelt darin werden u. a. Grundsätze und Abdichtungsarten, Stoffe, Anforderungen an den Untergrund und die Verarbeitung der Stoffe, die Abdichtung in Nassräumen mit deren Bemessung und Ausführung sowie die Ausbildung von Durchdringungen, Übergängen und Anschlüssen. Die Wahl der Abdichtungsart ist dann insbesondere abhängig von der Bauteilart, der Art der Wassereinwirkung und der Nutzung des Bauwerks. Unsere Wand- und Deckenverkleidungen entsprechen keiner der erforderlichen Abdichtungsarten. Um einen negativen Einfluss von Wasser auf die Bauwerkssubstanz zu vermeiden, sind entsprechende bauseitige Maßnahmen vor jeder Wand- und Deckenverkleidung zu treffen.



Diese können sein:
  • Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen
  • Kunststoffbahnen aus PIB oder ECB

  • Metallbändern in Verbindung mit Bitumenbahnen
  • Metallbändern in Verbindung mit Gussasphalt usw.

3. Allgemeines

3.1 Portalanlage

Die Portalanlage muss während der Sanierungsarbeiten fahrbereit sein, um die Zugänglichkeit in allen Bereichen zu gewährleisten.

3.2 Allgemeine Voraussetzungen für die Fliesenbeschichtung

Die zu beschichtenden Flächen müssen trocken, fest und frei von haftungsstörenden Substanzen wie z. B. Fetten oder Wachsresten sein.


Auf Silikon wird keine Haftung erzielt! Daher müssen Silikonfugen und -reste vollständig und sorgfältig entfernt werden. Eventuelle Beschädigungen in den Fliesen oder Fugen müssen mit Spachtelmasse ausgebessert werden. Die Fugen müssen vor rückseitiger Durchfeuchtung geschützt werden, da sonst eine spätere Ablösung und/oder Blasenbildung nicht ausgeschlossen werden kann.

3.3 Alternativ-Positionen

Alternativpositionen sind nicht in der Angebotssumme enthalten. Sie dienen lediglich der Preisinformation. Für Alternativpositionen werden nur Einheitspreise angegeben. In die Angebotsendsumme geht nur die Grundposition, nicht aber die Alternativposition ein. Spätestens mit der Auftragserteilung wird durch den Auftraggeber bestimmt, welche Leistungsposition zur Ausführung kommt.
- in der Angebotssumme ist also die Alternativposition nicht enthalten bzw. addiert -

4. Abnahme und Zustandsfeststellung

Der Auftraggeber hat die Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Wenn nichts anderes vereinbart wird (zum Beispiel eine förmliche Abnahme durch Abnahmeprotokoll), erfolgt die Abnahme auch durch Ingebrauchnahme des Gewerks oder, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Frist zur Abnahme gesetzt hat, mit Ablauf dieser Frist. Der Aufragnehmer hat vor der (Schluss-)Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

5. Witterungsbedingungen

5.1 Allgemeine Hinweise für Lackierungen/Arbeiten im Außenbereich

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

5.2 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß und Aufwand!

6. Garantie

6.1 Gewährleistung

  • Auf alle Arbeiten (ausgenommen Lackierarbeiten) gilt - nach VOB Teil B ein Gewährleistungszeitraum von 5 Jahren!
  • Auf alle Lackierarbeiten gilt - nach VOB Teil B ein Gewährleistungszeitraum von 2 Jahren!
  • Auf alle gelieferten elektrischen Bauteile gilt - ein Gewährleistungszeitraum von 1 Jahr!

Achtung:
Mechanische Beschädigungen durch äußere Einwirkung, die nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht, unterliegt nicht der Gewährleistung!


Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser Mängel an der Leistung geltend gemacht werden können (Verjährungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, hierfür übernimmt er die Gewähr. Für Beschädigungen der Leistungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Beschädigung oder Bearbeitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen hervorgerufen sind, haftet dieser nicht. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und / oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Abnutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können bereits vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders für alle Beschichtungen von metallischen Oberflächen und Holz im Außenbereich sowie für Beschichtungen, die starken örtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind.

6.2 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, sofern nicht anders vereinbart, Hannover (Niedersachsen).
Unserem Angebot liegt die VOB in der aktuellsten Fassung zugrunde. Für die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten sind die Bestimmungen der VOB-Teil B allgemeine technische Vorschriften für Bauleistungen, in der jeweils gültigen Ausgabe einschl. Ergänzungen maßgebend. Bei Widersprüchen im Leistungsverzeichnis gelten die allgemeinen Bestimmungen der VOB.


Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier Monate als Vertragspreise, wenn bei Angebotsabgabe noch nicht feststeht, wann die Maßnahme begonnen und abgeschlossen sein soll. Tritt danach eine wesentliche Veränderung (größer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im Bereich Lohnkosten ein, erhöht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei zustehenden Einzelfallnachweises beträgt die Preisänderung 0,85% je 1% Lohnkostenänderung. Steht bei Angebotsabgabe fest, bis wann die Maßnahmen abgeschlossen sein sollen, gelten die Angebotspreise bis zu diesem Zeitpunkt und erhöhen sich nach weiteren zwei Monaten nach dem vorgenannten Parameter.


Bitte schicken Sie im Auftragsfall ein Exemplar unterschrieben an uns zurück! Vielen Dank!


Wir hoffen, Ihnen ein interessantes Angebot unterbreitet zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Die Erstellung des Angebotes ist eine individuelle Leistung, die mittels besonderen Fachwissens entsteht, von der ein Mitbewerber ohne Aufwand profitieren könnte. Aus diesem Grund ist das Angebot oder (Teil-)Abschriften ohne unsere Erlaubnis nicht an Dritte zu überlassen, gemäß Urhebergesetz und BGB.

Sprechen Sie uns an

Telefonisch: 05 11 - 64 64 48 0

Per E-Mail: info@euro-top-gmbh.de

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